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Portalfunktion

Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
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Sie können das Serviceportal ohne Registrierung auch als "Gast" nutzen. Einige Anträge im OpenR@thaus erfordern allerdings eine erweiterte Authentifizierung. Angebote anderer Anbieter bedürfen ggf. einer gesonderten Registrierung.

 
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Kontakt

Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon

05401 / 850-0

Telefax

05401 / 850-444

Mail

info@georgsmarienhuette.de

Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen

 

OpenR@thaus Datenschutzhinweise

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Eintragung Übermittlungssperre


Leistungsbeschreibung


Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?


Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgeramt