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Abmeldung ins Ausland


Leistungsbeschreibung


Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

Spezielle Hinweise

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.

Verfahrensablauf


Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise

Bei Wegzug ins Ausland:
Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.

Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.

Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
Spezielle Hinweise

Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)

Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Spezielle Hinweise

Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich.

Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Kontakt

  • Abteilung für Bürgerangelegenheiten