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Auszüge aus dem Lebenspartnerschaftsregister


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Personalausweis oder Reisepass
Sowie andere Personen: Zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse

Welche Gebühren fallen an?


Für die erste ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 7,50 €.

Was sollte ich noch wissen?


Rechtsgrundlage:

§ 58 i.V. m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Geführenordnung (AllGO).

Kontakt

  • Standesamt