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Meldung eines Rattenbefalls
Die Rattenbekämpfung in der Stadt Georgsmarienhütte wird gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen durchgeführt.
Für die Bekämpfung der Ratten sind grundsätzlich die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, soweit diese das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) zuständig.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Georgsmarienhütte ergreift dann Maßnahmen,
▪ wenn der Bekämpfungspflicht nicht nachgekommen wird (Einleitung einer Zwangsmaßnahme und eines Bußgeldverfahrens),
▪ wenn festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe, nicht vom Meldegrundstück, verursacht wird,
▪ wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht,
▪ wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel (auch die Bekämpfung durch professionelle Schädlings-bekämpferinnen oder -bekämpfer) genutzt wurden oder
▪ wenn ein städtisches Grundstück oder eine der Öffentlichkeit zugängliche Fläche betroffen ist
Verfahrensablauf
Die Sichtung einer Ratte ist nicht immer ein Befall. Ratten legen eine verhältnismäßig große Strecke am Tag bei der Futtersuche zurück und kreuzen dabei auch mehrmals ein Grundstück.
Häufige Ursachen für einen Befall sind folgende Punkte:
▪ Tierfütterung und Wassertränken (Wildtiere wie Vögel, Igel, etcetera)
▪ Komposthaufen, die mit gekochten und ungekochten Lebensmitteln bewirtschaftet werden
▪ Fehler bei der Lagerung und Entsorgung von Müll
▪ Tierhaltung (tägliche Grundreinigung der Gehege)
▪ Lebensmittel oder Tierfutter, die im Außenbereich gelagert werden
Sollen Sie einen Rattenbefall feststellen, besteht Handlungsbedarf. Sie müssen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten, wie die Beauftragung eines professionellen Bekämpfungs-unternehmens und zudem die Stadt Georgsmarienhütte online über den nebenstehenden Button oder telefonisch unter 05401/850-215 über die Bekämpfung informieren. Ihre Meldung wird für den Bereich erfasst und weiter beobachtet.
Mit der Meldung werden Ihre Kontaktdaten und der genaue Standort des Befalls aufgenommen.
Sie sollten prüfen, woher der Befall kommt und ob eventuell auch bauliche Mängel zu dem Befall führen.
Die Meldung dient Ihnen zur pflichtgemäßen Mitteilung einer durchgeführten Bekämpfung, kann aber auch für die Meldung, dass auf einem anderen Grundstück die Bekämpfung nicht erfolgt, genutzt werden
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten einer Zwangsmaßnahme trägt der Verursacher. Als Verursacher gelten die Personen, welche Ihrer Bekämpfungspflicht nicht nachkommen oder einen Befall mutwillig oder fahrlässig verursachen.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung
Hinweise / Besonderheiten
Die langfristige Verwendung von Rodentiziden (Rattengift) darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für die jeweiligen Wirkstoffe geltende Sachkunde vorliegt. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Rodentizid zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Viele Gifte wirken sich schlecht auf die Umwelt aus, daher wird von der Eigenanwendung von handelsüblichen Rattengiften abgeraten. Zudem sind diese bei einem stärkeren Befall im Außenbereich eher wirkungslos.
Für Privatpersonen beginnt die passive Bekämpfung bei der Bewirtschaftung eines Grundstückes, mit dem Einhalten der unter dem „Verfahrensablauf“ erklärten Punkte.
Zusätzlich könnten Maßnahmen zur Vergrämung der Ratten hilfreich sein.
Als erste aktive Bekämpfungsmaßnahme kann mit Totschlagfallen bei einem leichten Befall die Population verkleinert werden. Sollte eine größere Population vorliegen, empfiehlt sich immer die Bekämpfung durch einen Profi durchführen zu lassen. Sollte Ihnen bekannt sein, dass die Ihnen anliegenden Nachbargrundstücke ebenfalls unter Befall leiden, empfiehlt es sich, dass eine gemeinschaftliche Bekämpfung bei einem Bekämpfungsunternehmen in Auftrag gegeben wird