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Förderung eines Präventionsprojektes - Antragstellung


Finanzielle Förderung eines Präventionsprojektes - Antragstellung

Leistungsbeschreibung


Der Präventionsrat der Stadt Georgsmarienhütte stellt Mittel zur finanziellen Förderung kriminalpräventiver Aktionen und Projekte zur Verfügung. Die Mittel werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die nur im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach den vom Präventionsrat beschlossenen Kriterien gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Zuwendung soll die Durchführung von Aktionen und Projekten unterstützen, die:

•    unmittelbar oder mittelbar dazu beitragen, Kriminalität zu verhindern,
•    der Prävention von Gewalt, Sucht und Kriminalität, 
•    der Förderung der sozialen Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen oder
•    der sexuellen Aufklärung dienen.

Zuschussempfänger
Antragsberechtigt sind: 
•    Kindergärten / Kindertagesstätten 
•    Schulen
•    Wohngemeinschaften, die auf ein dauerhaftes Zusammenleben von Menschen mit besonderen Betreuungs- und Pflegeleistungen zum selbstbestimmten Leben ausgerichtet sind

im Stadtgebiet Georgsmarienhütte.

Mit dem nachfolgenden Antragsassistenten können Sie den Zuschuss für Ihre Einrichtung / Institution beantragen.

 

Beachten Sie bitte, dass Zuschüsse in der Regel vorläufig bewilligt werden. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die abschließende Abrechnung und Überweisung, sobald die entsprechenden Projektkosten nachgewiesen und Verwendungsnachweise eingereicht sind. Dazu steht Ihnen im OpenR@thaus die Dienstleistung "Förderung eines Präventionsprojektes-Verwendungsnachweis" zur Verfügung. 

Amt/Fachbereich

Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontakt

  • Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontaktpersonen


  • Frau Feldmann