OpenR@thaus
Anmeldung eines neuen Wohnsitzes (§ 17 Bundesmeldegesetz) und Änderung der Anschrift im Ausweis
Textblöcke ein-/ausklappenAnmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG):
Wer eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Leistungsbeschreibung
Sie sind gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland und wird im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben von der Stadt Georgsmarienhütte nach dem Einer-für alle-Prinzip nachgenutzt.
Voraussetzungen
Bitte halten Sie die vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbestätigung bereit, da Sie diese im Onlineprozess hochladen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Meldebestätigung erhalten Sie per Download direkt im Prozess. Die Änderung des Chips im Personalausweis können Sie sofort nach Erhalt der Bestätigungsmail selbst vornehmen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten - Bürgeramt -