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städtisches Gewerberegister - Auskunft
Textblöcke ein-/ausklappenAuskunft aus dem städtischen Gewerberegister
Leistungsbeschreibung
Auskunft aus dem städtischen Gewerberegister
Gem. § 14 Abs. 7 der Gewerbeordnung (GewO) darf "öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt."
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Auskünfte aus dem Gewerberegister werden Gebühren in Höhe von 15,00 € nach Punkt 40.1.4.2 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) fällig.
Beachten Sie bitte, dass dieser Betrag nach Einreichen der Anfrage mit dem elektronischen Bezahlverfahren zu begleichen ist.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung