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Baustelleneinrichtung - verkehrsbehördliche Anordnung


Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung für Baustelleneinrichtung

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Spezielle Hinweise

Die Stadt Georgsmarienhütte ist für ihren Bereich selbst Straßenverkehrsbehörde.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die anfallende Gebühr wird nach Prüfung der Sachlage im Rahmen der Anordnug erhoben.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachbereich II, Ordnungs-und Gewerbeabteilung