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Bewerbung für Volksfeste/Märkte
Textblöcke ein-/ausklappenBewerbung zur Teilnahme an einem Volksfest oder Marktes
Leistungsbeschreibung
Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.
Um in die Auswahl für die Teilnahme an einer Kirmes zu kommen, ist eine vorhergehende Bewerbung bei der Stadt Georgsmarienhütte notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Georgsmarienhütte.
Voraussetzungen
Erfüllen der für die Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisegewerbekarte
Betriebshaftpflichtversicherung
Vollständige Bewerbungsunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Satzung der Stadt Georgsmarienhütte über die Erhebung von Standgebühren auf den Märkten der Stadt Georgsmarienhütte (Gebührensatzung für Volksfeste und Jahrmärkte vom 12.09.2019) an
Welche Fristen muss ich beachten?
Bewerbungen sind bis zum 15.11. des Vorjahres und alle anderen Bewerbungen bis zum 31.01. des Veranstaltungsjahres einzureichen.
Rechtsgrundlage
§ 68 Gewerbeordnung (GewO)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung