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Bewerbung für Volksfeste/Märkte


Bewerbung zur Teilnahme an einem Volksfest oder Marktes

Leistungsbeschreibung


Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.

Um in die Auswahl für die Teilnahme an einer Kirmes zu kommen, ist eine vorhergehende Bewerbung bei der Stadt Georgsmarienhütte notwendig. 

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Georgsmarienhütte.

Voraussetzungen


Erfüllen der für die Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung

Welche Unterlagen werden benötigt?


Reisegewerbekarte
Betriebshaftpflichtversicherung
Vollständige Bewerbungsunterlagen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Satzung der Stadt Georgsmarienhütte über die Erhebung von Standgebühren auf den Märkten der Stadt Georgsmarienhütte (Gebührensatzung für Volksfeste und Jahrmärkte vom 12.09.2019) an

Welche Fristen muss ich beachten?


Bewerbungen sind bis zum 15.11. des Vorjahres und alle anderen Bewerbungen bis zum 31.01. des Veranstaltungsjahres einzureichen.

Rechtsgrundlage


§ 68 Gewerbeordnung (GewO)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontakt

  • Ordnungs- und Gewerbeabteilung