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Bewerbung für Volksfeste/Märkte


Bewerbung zur Teilnahme an einem Volksfest oder Marktes

Leistungsbeschreibung

Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.

Um in die Auswahl für die Teilnahme an einer Kirmes zu kommen, ist eine vorhergehende Bewerbung bei der Stadt Georgsmarienhütte notwendig. 

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Georgsmarienhütte.

Erfüllen der für die Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung

Reisegewerbekarte
Betriebshaftpflichtversicherung
Vollständige Bewerbungsunterlagen

Es fallen Gebühren nach der Satzung der Stadt Georgsmarienhütte über die Erhebung von Standgebühren auf den Märkten der Stadt Georgsmarienhütte (Gebührensatzung für Volksfeste und Jahrmärkte vom 12.09.2019) an

Bewerbungen sind bis zum 15.11. des Vorjahres und alle anderen Bewerbungen bis zum 31.01. des Veranstaltungsjahres einzureichen.

§ 68 Gewerbeordnung (GewO)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)

Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung