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Befreiung von der Ausweispflicht
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:
- sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
- Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
- Ihr Ausweis gestohlen wurde,
- Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gem. § 1 Abs. III des Personalausweisgesetzes (PAuswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,
• wenn für sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
oder
• wenn sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
oder
• wenn sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
oder
• wenn sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Mit dem nachfolgenden Formularassistenten kann die Befreiung von der Ausweispflicht von der betreffenden Person selbst oder von der entsprechenden Betreuungsperson beantragt werden.
Halten Sie dazu bitte das abgelaufene Personaldokument und entsprechende Unterlagen (z.B. Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 3 oder höher, Vollmacht oder Betreuerausweis, Bescheinigung zum Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung) bereit, da diese im Antragsprozess hochgeladen werden müssen.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird der betreffenden Person direkt zugestellt.
Verfahrensablauf
Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.
Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:
- Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
- Verlust Ihres Personalausweises,
- Diebstahl Ihres Personalausweises,
- Wiederauffinden nach Verlustmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen ist.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten -Bürgeramt