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Antrag auf Zuwendungen aus dem städtischen Förderprogramm "Gründach"

Leistungsbeschreibung


Antrag auf Zuwendung aus dem städtischen Förderprogramm "Gründach"

Verbesserung des Wohn- und Stadtklimas, eine effektive Speicherung von Regenwasser und mehr Lebensraum für Insekten: Neben der Optik sowie angesichts der gegenwärtigen Klimaschutzbemühungen, sind dies gute Gründe, um auf dem eigenen Dach eine Grünfläche zu realisieren. Auch die Stadt Georgsmarienhütte unterstützt ab sofort die Anlage von Gründächern im Stadtgebiet. Förderanträge können ab dem 1. Juli 2020 gestellt werden.

Grundlage für die Förderung ist die ab Juli geltende neue kommunale Richtlinie zur Herstellung von Dachbegrünungen. Gefördert werden Maßnahmen auf Bestandsgebäuden, aber auch bei noch nicht realisierten Bauprojekten kann eine Förderung für eine Dachbegrünung beantragt werden. Voraussetzung: Die Pläne zur Begrünung müssen den Vorgaben der Richtlinie für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Gründächern der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) entsprechen sowie eine Mindestgröße von zehn Quadratmetern aufweisen. Sowohl pflegeleichte Gestaltungen mit einfachen Moos-, Gras-, oder Kräuterpflanzen (extensive Begrünung), als auch richtige Dachgärten mit Stauden oder kleinen Gehölzen (intensive Begrünung) sind im Sinne der Richtlinie förderfähig.

Wie hoch ist die Fördersumme? Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt die Stadt Georgsmarienhütte einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Für die Herstellung der notwendigen Vegetationsschicht beträgt der Zuschuss 15 € pro Quadratmeter je neu begrünter Dachfläche. Maximal werden jedoch pro Antrag 2.500 € ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2020 stehen insgesamt 25.000 € zur Förderung von Gründächern zur Verfügung.

Hausbesitzer, die planen auf ihrem Dach eine Begrünung anzulegen oder bereits bestehende Flächen umzuwandeln, können im weiteren einen Antrag stellen. Neben einer Kostenschätzung, einem Lageplan sowie einer maßstäblichen Skizze des Vorhabens, ist auch eine kurze Beschreibung des Projektes bei Antragstellung mit anzufügen. Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller bei Bewilligung des Zuschusses, die Dachbegrünung dauerhaft, mindestens für zehn Jahre, aufrechtzuerhalten. Die Pflege und Unterhaltung der Flächen wird ausdrücklich nicht gefördert.

Amt/Fachbereich


Fachbereich IV, Stadtplanung

Kontaktpersonen

  • Frau Kocnev