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Anzeige eines Eigentumswechsels - Grundstück


Anzeige eines Eigentumswechsel bei Grundstücken

Leistungsbeschreibung

Jeder Grundbesitzende zahlt an die Stadt Georgsmarienhütte Grundsteuer für seinen Grundbesitz.

Sollten Sie Neueigentümer eines Grundstücks geworden sein oder Sie haben ein Grundstück verkauft, können Sie hier den Eigentümerwechsel anzeigen.
Die Anzeige kann sowohl durch den Alteigentümer, als auch durch den Neueigentümer erfolgen.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, per entsprechender Vollmacht und Verpflichtungserklärung des alten und neuen Eigentümers die Grundbesitzabgaben durch die Stadt Georgsmarienhütte bereits vor der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes umstellen zu lassen. 

Den Vordruck können Sie hier herunterladen und entweder in der folgenden Anzeige direkt mit hochladen oder aber im Serviceportal OpenR@thaus nachreichen.


Bitte denken Sie daran, dass der Eigentümerwechsel auch bei den Stadtwerken Georgsmarienhütte für die Abrechnung der Abwasser- und Niederschlagsgebühren gemeldet werden muss. Dazu stehen Ihnen unter https://www.sw-gmhuette.de/de/Service/Formularcenter/ entsprechende Online-Formulare zur Verfügung. 

 

Fachbereich I, Finanz- und Steuerabteilung