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Auskunft Bodenrichtwerte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auskunft über aktuelle Bodenrichtwerte
Die Gutachterausschüsse ermitteln jeweils zum 01.01. jeden Jahres Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Hierbei sind nur solche Kaufpreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse erzielt worden sind.
Bodenrichtwerte sind mindestens für baureifes Land zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Niedersachsen gibt es mit Ausnahme einiger kreisfreier Städte auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Rechtsgrundlage: § 196 Baugesetzbuch (BauGB).
Über den nebenstehenden Button gelangen Sie zur Seite der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen. Hier können Bodenrichtwerte für Niedersachsen unter Eingabe der jeweiligen Adresse kostenfrei abgerufen werden.