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Sozialhilfe
Leistungsbeschreibung
Über den nebenstehnden Button können Sie den Onlinedienst zur Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Vorschriften des SGB XII aufrufen.
Nach erfolgreichem Einreichen des Antrags wird dieser an die Stadt Georgsmarienhütte als örtlich zuständiges Sozialamt weitergeleitet
Rechtsgrundlage
12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – 3. und 4. Kapitel
Amt/Fachbereich
Stadt Georgsmarienhütte, Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend