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eID-Karte für Unionsbürger/innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums


Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte für Bürger und Bürgerinnen der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. 
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. 
Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

 

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen, wenn

• Sie dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind,
• nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
• Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Landes sind
• mindestens 16 Jahre alt sind und
• im Besitz eines gültigen Identitätsdokuments Ihres Heimatsstaates sind 

 

gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates

Die Gebühr für die Ausstellung der eID-Karte beträgt 37,00 €.
Beachten Sie bitte, dass nach Antragstellung aufgrund des angefallenen Verwaltungsaufwands eine eventuelle Rückerstattung der Gebühr nicht möglich ist.

 

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG), in Kraft getreten am 1. November 2019.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutsche Auslandsvertretungen möglich.

In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Fachbereich II, Bürgeramt