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Förderung eines Präventionsprojektes - Verwendungsnachweis


Finanzielle Förderung eines Präventionsprojektes - Abrechnung eines vorläufig bewilligten Projekts - Verwendungsnachweis

Leistungsbeschreibung

Der Präventionsrat der Stadt Georgsmarienhütte stellt Mittel zur finanziellen Förderung kriminalpräventiver Aktionen und Projekte zur Verfügung. Die Mittel werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die nur im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach den vom Präventionsrat beschlossenen Kriterien gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ein Zuschuss wird in der Regel vorläufig bewilligt. Nach Durchführung des Projekts müssen die entstandenen Kosten dem Präventionsrat nachgewiesen werden, damit die engültige Zuschusshöhe berechnet und überwiesen werden kann. 

Über den nebenstehenden Button können Sie alle erforderlichen Angaben zum durchgeführten Projekt machen und Verwendungsnachweise und Belege hochladen.

Sofern sie für ein Präventionsprojekt noch keinen Zuschussantrag gestellt haben, steht Ihnen dazu der Antrag unter "Förderung eines Präventionsprojektes-Antragstellung"  im OpenR@thaus zur Verfügung.

Amt/Fachbereich

Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung