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Schwerbehindertenrecht - Antrag auf Ausweis und unentgeltliche Beförderung-
Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.