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Ehrengeschenk für 4. oder weiteres Kind -Familienpass-


Ehrengeschenk aus Anlass der Geburt eines 4 oder eines weiteren Kindes nach den Vorgane der städtischen Richtlinie zum Familienpass.

Leistungsbeschreibung


Ehrengeschenk aus Anlass der Geburt eines 4. Kindes oder eines weiteren Kindes

Familienpassinhaber erhalten bei der Geburt eines 4. Kindes ein Ehrengeschenk der
Stadt Georgsmarienhütte in Höhe von 300,00 €. Für jedes weitere Neugeborene zahlt
die Stadt einen Zuschuss von 450,00 €.

Rechtsgrundlage:
Punkt C (4) der Richtlinie für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses

Voraussetzungen


Sie müssen im Besitz eines gültigen Familienpasses sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Geburtsurkunde des Kindes

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist mit einer Frist von 4 Monaten nach Geburt des Kindes bei der Stadt Georgsmarienhütte zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?


Mit dem nachfolgenden Formularassistenten können Sie das Ehrengeschenk beantragen.
Halten Sie bitte neben den Angaben zu Ihrer Bankverbindung auch die Geburtsurkunde des Kindes bereit, da Sie im Beantragungsprozess die Urkunden-Nummer angeben müssen.

Amt/Fachbereich


Fachbereich III; Abteilung für Soziales und Jugend

Kontakt

  • Abteilung für Bürgerangelegenheiten