BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ehrengeschenk für 4. oder weiteres Kind -Familienpass-


Ehrengeschenk aus Anlass der Geburt eines 4 oder eines weiteren Kindes nach den Vorgane der städtischen Richtlinie zum Familienpass.

Leistungsbeschreibung

Ehrengeschenk aus Anlass der Geburt eines 4. Kindes oder eines weiteren Kindes

Familienpassinhaber erhalten bei der Geburt eines 4. Kindes ein Ehrengeschenk der
Stadt Georgsmarienhütte in Höhe von 300,00 €. Für jedes weitere Neugeborene zahlt
die Stadt einen Zuschuss von 450,00 €.

Rechtsgrundlage:
Punkt C (4) der Richtlinie für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses

Sie müssen im Besitz eines gültigen Familienpasses sein.

Geburtsurkunde des Kindes

Der Antrag ist mit einer Frist von 4 Monaten nach Geburt des Kindes bei der Stadt Georgsmarienhütte zu stellen.

Mit dem nachfolgenden Formularassistenten können Sie das Ehrengeschenk beantragen.
Halten Sie bitte neben den Angaben zu Ihrer Bankverbindung auch die Geburtsurkunde des Kindes bereit, da Sie im Beantragungsprozess die Urkunden-Nummer angeben müssen.

Fachbereich III; Abteilung für Soziales und Jugend