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Erteilung einer Zustimmung zur Aufstellung von Haltverbotszeichen


Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Leistungsbeschreibung


Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Um für bestimmte Anlässe oder Maßnahmen ein Haltverbostzeichen aufstellen zu dürfen, muss die Straßenverkehrsbehörde zustimmen. Diese kann mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten beantragt werden.

Verfahrensablauf



An wen muss ich mich wenden?



Zuständige Stelle



Voraussetzungen



Welche Unterlagen werden benötigt?



Welche Gebühren fallen an?


Für die Erteilung einer Zustimmung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € an.

Beachten Sie bitte, dass die Gebühren im Laufe des Beantragungsprozesses im elektronischen Bezahlverfahren erhoben werden. Als Bezahldienstleister stehen Ihnen paypal,, giropay und mastercard zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Bezahlvorgang können Sie Ihren Antrag online einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?



Bearbeitungsdauer



Rechtsgrundlage



Rechtsbehelf



Anträge / Formulare



Was sollte ich noch wissen?



Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Urheber



Fachlich freigegeben durch



Fachlich freigegeben am



Hinweise / Besonderheiten



Kontakt

  • Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontaktpersonen


  • Herr Haacke
  • Herr Weghorst