BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Leistungsbeschreibung


Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Um für bestimmte Anlässe oder Maßnahmen ein Haltverbostzeichen aufstellen zu dürfen, muss die Straßenverkehrsbehörde zustimmen. Diese kann mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Erteilung einer Zustimmung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,000 € an.

Beachten Sie bitte, dass die Gebühren im Laufe des Beantragungsprozesses im elektronischen Bezahlverfahren erhoben werden. Als Bezahldienstleister stehen Ihnen paypal, paydirekt, giropay und mastercard zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Bezahlvorgang können Sie Ihren Antrag online einreiche

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontaktpersonen

  • Herr Haacke
  • Herr Weghorst