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Erteilung einer Zustimmung zur Aufstellung von Haltverbotszeichen


Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. § 45 StVO zur Aufstellung von Haltverbotszeichen

Gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Um für bestimmte Anlässe oder Maßnahmen ein Haltverbostzeichen aufstellen zu dürfen, muss die Straßenverkehrsbehörde zustimmen. Diese kann mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten beantragt werden.






Für die Erteilung einer Zustimmung fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € an.

Beachten Sie bitte, dass die Gebühren im Laufe des Beantragungsprozesses im elektronischen Bezahlverfahren erhoben werden. Als Bezahldienstleister stehen Ihnen paypal,, giropay und mastercard zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Bezahlvorgang können Sie Ihren Antrag online einreichen.







Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung