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Anmeldung Osterfeuer


Anmeldung des Osterfeuers

Leistungsbeschreibung


Anmeldung Osterfeuer/Brauchtumsfeuer

Sofern Ostern ein Osterfeuer durchgeführt werden soll, ist dieses mindestens vier Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadt Georgsmarienhütte zu beantragen.

Sollte im Rahmen der Veranstaltung auch der Ausschank von alkoholischen Getränken oder die Abgabe von Speisen beabsichtigt sein, ist zusätzlich eine Anzeige eines Gaststättengewerbes nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich. Ähnliches gilt auch bei einer möglicherweise notwendigen Straßensperrung.Dafür ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur übermäßigen Benutzung öffentlicher Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zu stellen. Die entsprechendne Anträge können ebenfalls im Serviceportal "Openrathaus" digital gestellt werden.

Je nach Brennort, wird die Fläche gegebenenfalls im Vorfeld von der Stadt Georgsmarienhütte hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsabstände kontrolliert. Am Ostersonntag selbst wird die Beachtung der Vorschriften, auch in Bezug auf mögliche nicht angemeldete Osterfeuer, durch Kontrollen im gesamten Stadtgebiet überprüft. Bei Verstößen muss mit der Erhebung eines Bußgeldes gerechnet werden.

Mit dem nachfolgenden Antragsassistenten können Sie das Osterfeuer anmelden. Halten Sie dazu bitte einen Lageplan, in dem der genaue Brennort eingetragen ist, bereit, da dieser im Antragsprozess hochzuladen ist.

Rechtsgrundlage


§ 10 Absatz 3 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte 

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontakt

  • Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontaktpersonen


  • Frau Dransmann