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Unbedenklichkeitsbescheinigung -gewerbliche Angelegenheiten


Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen für gewerbliche Angelegenheiten

Leistungsbeschreibung


Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Georgsmarienhütte bestehen.
Mit dieser Bescheinigung erklärt die Stadt Georgsmarienhütte befristet, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben.
So dürfen z.B. keine offenen Forderungen im Rahmen der Gewerbesteuer oder Grundbesitzabgaben gegen Sie bestehen.

Im Gewerberecht wird diese Bescheinigung in der Regel für Genehmigung und Erlaubnisse benötigt. 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann Ihnen die Stadt Georgsmarienhütte nur dann ausstellen, wenn Ihr Wohnsitz oder der Sitz Ihrer Firma  innerhalb der Stadt Georgsmarienhütte liegen. 

Über den nebenstehenden Button „anmelden“ gelangen Sie nach der Anmeldung bzw. erstmaligen Registrierung mit der BundID zum Antragsformular.

Die Bescheinigung wird Ihnen postalisch zugestellt. 

Welche Gebühren fallen an?


Die Bescheinigung ist gebührenfrei.

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Kontakt

  • Ordnungs- und Gewerbeabteilung