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Nutzungsentschädigung Trauzimmer Klosterpforte
Entschädigungszahlung für die Nutzung des Trauzimmers in der Klosterpforte
Leistungsbeschreibung
Trauzimmer Klosterpforte
Sie möchten Ihre Trauung in einem besonderen Rahmen feiern und habe sich daher für das Trauzimmer in der Klosterpforte entschieden.
Haben Sie bereits einen Termin reserviert? Dann können Sie mit der nebenstehenden Antragstellung die erforderliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 80 € direkt überweisen. Es sei hier der Hinweis erteilt, dass der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminbestätigung zu begleichen ist, da ansonsten die Terminreservierung verfällt und der Termin wieder anderweitig vergeben wird.
Sollten Sie das Zimmer in der Klosterpforte noch nicht für den gewünschten Trautermin reserviert haben, können Sie diesen ersten Schritt hier vornehmen. Erst nach Erhalt der Terminkennung können Sie dann im OpenR@thaus die Nutzungsentschädigung direkt begleichen.
Beachten Sie daher bitte folgende zwingend folgende Vorgehensweise:
1. Reservieren Sie das Trauzimmer über die Terminreservierung hier
2. Warten Sie die Bestätigungsmail ab, der Sie die Terminkennung entnehmen können
3. Entrichten Sie die Nutzungsentschädigung unter Angabe der Terminkennung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen diese Reihenfolge einzuhalten ist.
Gebühren, die zu spät oder ohne vorherige Terminreservierung geleistet werden, begründen keinen verbindlichen Trautermin.
Sie möchten Ihre Trauung in einem besonderen Rahmen feiern und habe sich daher für das Trauzimmer in der Klosterpforte entschieden.
Haben Sie bereits einen Termin reserviert? Dann können Sie mit der nebenstehenden Antragstellung die erforderliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 80 € direkt überweisen. Es sei hier der Hinweis erteilt, dass der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminbestätigung zu begleichen ist, da ansonsten die Terminreservierung verfällt und der Termin wieder anderweitig vergeben wird.
Sollten Sie das Zimmer in der Klosterpforte noch nicht für den gewünschten Trautermin reserviert haben, können Sie diesen ersten Schritt hier vornehmen. Erst nach Erhalt der Terminkennung können Sie dann im OpenR@thaus die Nutzungsentschädigung direkt begleichen.
Beachten Sie daher bitte folgende zwingend folgende Vorgehensweise:
1. Reservieren Sie das Trauzimmer über die Terminreservierung hier
2. Warten Sie die Bestätigungsmail ab, der Sie die Terminkennung entnehmen können
3. Entrichten Sie die Nutzungsentschädigung unter Angabe der Terminkennung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen diese Reihenfolge einzuhalten ist.
Gebühren, die zu spät oder ohne vorherige Terminreservierung geleistet werden, begründen keinen verbindlichen Trautermin.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheien - Standesamt -
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