OpenR@thaus
NEU: Ab sofort steht Ihnen der Onlinedienst für die elektronische Wohnsitzanmeldung und -ummeldung im Portal zur Verfügung.
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Meldebescheinigung -einfach-
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung zur Eheschließung wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr:7,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.