Suche

Suchen Sie nach Dienstleistungen, die Sie direkt und vollständig online beantragen können.

Startseite Beschreibung

Portalfunktion

Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
Portalmitgliedschaft

Muss ich mich im Serviceportal registrieren?

Sie können das Serviceportal ohne Registrierung auch als "Gast" nutzen. Einige Anträge im OpenR@thaus erfordern allerdings eine erweiterte Authentifizierung. Angebote anderer Anbieter bedürfen ggf. einer gesonderten Registrierung.

 
E-Payment

Wie kann ich meine Dienstleistungen bezahlen?

Bezahlen Sie einfach online. Wir bieten Ihnen die direkte Bezahlung per Paypal, Giropay, Kreditkarte und Paydirekt an.

Dashboard Persönliches Menü

Kontakt

Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon

05401 / 850-0

Telefax

05401 / 850-444

Mail

info@georgsmarienhuette.de

Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen

 

OpenR@thaus Datenschutzhinweise

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Meldebescheinigung -einfach-


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung zur Eheschließung wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr:7,50 EUR

Es müssen keine Fristen beachtet werden.