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Meldebescheinigung -erweitert-
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen gem. § 18 Abs. Bundesmeldegesetz auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
An wen muss ich mich wenden?
Sofern Sie mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Georgsmarienhütte gemeldet sind, stellt Ihnen das Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte eine erweiterte Meldebescheinigung aus.
Welche Gebühren fallen an?
Nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) sind für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von 9,00 € zu begleichen.
Die Gebühren werden im Rahmen der Onlinebeantragung mit elektronischem Bezahlverfahren erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 18 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- AllGO (Punkt 63.1.2)
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Bürgeramt