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Anforderung Anliegerbescheinigung


Anforderung einer Bescheiniung über Erschle0ßungs- und Straßenausbaukosten

Leistungsbeschreibung


Anforderung einer Anliegerbescheinigung

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere Straßen und Wohnwege) werden von den Anliegern auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Georgsmarienhütte (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) Erschließungsbeiträge erhoben. Der Ausbau einer Straße erfolgt mit städtischen Investitionen; erst dadurch werden die Anliegergrundstücke bebaubar. Für diesen Erschließungsvorteil erhebt die Stadt in Ausführung einer Regelung des Bundesgesetzgebers eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Die Dauer des Straßenausbaus und der Zeitpunkt, zu dem das Anliegergrundstück bebaut wird, sind dabei unerheblich.

Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks; andere Personen nur dann, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Kaufinteressent/in). Die Bescheinigung kann mit dem nachfolgenden Formularassistenten beantragt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden sollte das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück); sofern Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, ist dazulegen bzw. nachzuwesen, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier

Welche Gebühren fallen an?


Für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung fallen Kosten nach der städtischen Verwaltungskostensatzung. Diese werden im Ihnen mit einem separaten Kostenbescheid bekannt gegeben.

Amt/Fachbereich


Fachbereich IV, Bauverwaltung/Liegenschaften

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  • Bauverwaltung/Liegenschaften