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Ab sofort stehen Ihnen neue Onlinedienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:

- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis 

- die digitale Beantragung "Elterngeld digital"  und "Wohngeld digital"

- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis , die Voranmeldung und die Anmeldung einer Eheschließung

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Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon 05401 / 850-0

Telefax 05401 / 850-444

Mail info@georgsmarienhuette.de

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Kita Online-Anmeldung

Online Anmeldung für einen KiTa-Platz

Leistungsbeschreibung

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Das Kita Online-Anmeldeportal

Das Online-Anmeldeportal ermöglicht es Eltern oder Sorgeberechtigten ihre Kinder bequem über den heimischen PC oder Tablet anzumelden. Es besteht zudem die Möglichkeit bis zu fünf Wunscheinrichtungen im Anmeldeverfahren zu hinterlegen. Wichtig: Der persönliche Kontakt zu den Kindertagesstätten ist trotzdem ratsam und ist auch weiterhin möglich. Viele Kindertagesstätten bieten dazu einen "Tag der offenen Tür" oder andere Veranstaltungen an. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an die jeweiligen Einrichtungen. Die Online-Anmeldung und eine anschließende Platzzusage ersetzt nicht den vor einer Aufnahme noch abzuschließenden Betreuungsvertrag.

Bei Fragen, Anregungen oder Hinweisen zum "Kita-Online-Portal" können Sie sich an Frau Geier unter 05401/ 850 - 263 oder unter jana.geier@georgsmarienhuette.de wenden. Viele Fragen und Antworten finden Sie auch  im ausführlichen FAQ zum "Kita-Online-Portal".

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Die Antragsvoraussetzungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.

Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. 

Spezielle Hinweise

KiTaG
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG)
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz, siehe SGB VIII (KJHG)
Regionale Vereinbarung für die Stadt Georgsmarienhütte zur gemeinsamen Erzieung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindergärten und Kindertagesstätten
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Kindertagesstätten

Fachbereich III, Abteilung für Soziales, Jugend, Bildung und Sport