OpenR@thaus
Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:
- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis
- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"
- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Anmeldung Osterfeuer
Anmeldung des Osterfeuers
Leistungsbeschreibung
Anmeldung Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
Sofern Ostern ein Osterfeuer durchgeführt werden soll, ist dieses mindestens vier Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadt Georgsmarienhütte zu beantragen.
Sollte im Rahmen der Veranstaltung auch der Ausschank von alkoholischen Getränken oder die Abgabe von Speisen beabsichtigt sein, ist zusätzlich eine Anzeige eines Gaststättengewerbes nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich. Ähnliches gilt auch bei einer möglicherweise notwendigen Straßensperrung.Dafür ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur übermäßigen Benutzung öffentlicher Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zu stellen. Die entsprechendne Anträge können ebenfalls im Serviceportal "Openrathaus" digital gestellt werden.
Je nach Brennort, wird die Fläche gegebenenfalls im Vorfeld von der Stadt Georgsmarienhütte hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsabstände kontrolliert. Am Ostersonntag selbst wird die Beachtung der Vorschriften, auch in Bezug auf mögliche nicht angemeldete Osterfeuer, durch Kontrollen im gesamten Stadtgebiet überprüft. Bei Verstößen muss mit der Erhebung eines Bußgeldes gerechnet werden.
Mit dem nachfolgenden Antragsassistenten können Sie das Osterfeuer anmelden. Halten Sie dazu bitte einen Lageplan, in dem der genaue Brennort eingetragen ist, bereit, da dieser im Antragsprozess hochzuladen ist.
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 3 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung