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OpenR@thaus
Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:
- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis
- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"
- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Auskunft Fahrzeugregister
Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Leistungsbeschreibung
Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Nach den Vorschriften des § 39 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister nur dann erteilt werden, wenn unter Angabe des amtlichen Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) dargelegt wird, dass die Daten für die Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie die Auskunft online beantragen. Erforderliche Nachweise können im Online-Prozess hochgeladen werden.
Beachten Sie bitte, dass die Anfrage erst nach erfolgter Bezahlung im elektronischen Bezahlverfahren eingereicht werden kann.
Nach den Vorschriften des § 39 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister nur dann erteilt werden, wenn unter Angabe des amtlichen Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) dargelegt wird, dass die Daten für die Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie die Auskunft online beantragen. Erforderliche Nachweise können im Online-Prozess hochgeladen werden.
Beachten Sie bitte, dass die Anfrage erst nach erfolgter Bezahlung im elektronischen Bezahlverfahren eingereicht werden kann.
Welche Gebühren fallen an?
Je Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 € erhoben.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten-Zulassungsstelle