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Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Auskunft Fahrzeugregister -Versicherer
Auskunft aus dem Fahrzeugregister für KFZ-Versicherungsgesellschaften
Leistungsbeschreibung
Auskunft aus dem Fahrzeugregister für KFZ-Versicherer
Nach den Vorschriften des § 39 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister nur dann erteilt werden, wenn unter Angabe des amtlichen Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) dargelegt wird, dass die Daten für die Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie als KFZ-Versicherer die Auskunft online beantragen. Erforderliche Nachweise können Sie im Online-Prozess hochladen.
Nach den Vorschriften des § 39 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister nur dann erteilt werden, wenn unter Angabe des amtlichen Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) dargelegt wird, dass die Daten für die Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie als KFZ-Versicherer die Auskunft online beantragen. Erforderliche Nachweise können Sie im Online-Prozess hochladen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten-Zulassungsstelle
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