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Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein


Leistungsbeschreibung


Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 18.1.2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), besteht für Sie die Verpflichtung, diesen Führerschein in ein neues  EU-einheitliches Dokument umzutauschen. Aber keine Eile mit dem Umtausch Ihres Führerscheins in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein. Dieser Umtausch muss nicht „von heute auf morgen“ vorgenommen werden. Die Fristen, bis zu denen der Umtausch spätestens abgewickelt werden muss, umfassen einen Zeitraum vom 19.01.2022 bis zum 19.01.2033 – je nach Ihren Geburtsdatum beziehungsweise Ausstellungsdatum Ihres jetzigen Führerscheins.

Unabhängig von diesen Fristen ist der Besitz eines Kartenführerscheins Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, der Ausstellung einer Fahrerkarte oder der Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge ist aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen. Bitte sehen Sie zugunsten einer zügigen Sachbearbeitung während dieser Zeit von schriftlichen oder telefonischen Rückfragen zum Sachstand ab. Wir danken für Ihr Verständnis und sind um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch zeitlich befristet. Daran kann man erkennen, dass er nach Ablauf der Frist nicht mehr verwendet werden darf. Zwischenzeitlich haben Sie direkt von der Bundesdruckerei Ihren neuen Führerschein erhalten.

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden. Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ihren bisherigen Führerschein im Original
  • Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel
  • ein biometrischen Lichtbild
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Osnabrück ausgestellt wurde oder für den Fall, dass ihr bisheriger Führerschein nicht mehr lesbar ist. Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern. Einen entsprechenden Anforderungsvordruck, den Sie auf dem Postweg zu der ausstellenden Behörden senden können, finden Sie unten auf dieser Seite unten unter dem Punkt Formulare. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt an uns per Mail fuehrerscheinstelle@landkreis-osnabrueck.de weiterleiten oder unter 0541-501 63000 zu faxen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren in Höhe von 30,40 € an. Diese werden für Sie bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen

Welche Fristen muss ich beachten?


Stichtage zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheins in den EU-einheitlichen Kartenführerschein:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grau und rosa)

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber                          Umtausch bis zum

Vor 1953                                                                       19.01.2033

1953 - 1958                                                                  19.01.2022

1959 – 1964                                                                 19.01.2023

1965 - 1970                                                                  19.01.2024

1971 oder später                                                          19.01.2025

Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt wurden (bereits Karte)

Ausstellungsjahr                                                             Umtausch bis zum

1999 – 2001                                                                  19.01.2026

2002 - 2004                                                                   19.01.2027

2005 – 2007                                                                  19.01.2028

2008                                                                              19.01.2029

2009                                                                              19.01.2030

2010                                                                               19.01.2031

2011                                                                               19.01.2032

2012-18.01.2013                                                            19.01.2033

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  • Abteilung für Bürgerangelegenheiten