OpenR@thaus
BITTE BEACHTEN SIE:
Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, wird in der Zeit von 20:00 - 22:00 Uhr im Serviceportal OpenR@thaus ein Update eingespielt.
In dieser Zeit kann es zur Nicht-Verfügbarkeit im Serviceportal kommen.
Anschließend stehen Ihnen die Online-Dienste wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon 05401 / 850-0
Telefax 05401 / 850-444
Mail info@georgsmarienhuette.de
Nutzungsentschädigung Trauzimmer Klosterpforte
Entschädigungszahlung für die Nutzung des Trauzimmers in der Klosterpforte
Leistungsbeschreibung
Trauzimmer Klosterpforte
Sie möchten Ihre Trauung in einem besonderen Rahmen feiern und habe sich daher für das Trauzimmer in der Klosterpforte entschieden.
Haben Sie bereits einen Termin reserviert? Dann können Sie mit der nebenstehenden Antragstellung die erforderliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 100 € direkt überweisen. Hier wird darauf hingewiesen, dass der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminbestätigung zu begleichen ist, da ansonsten die Terminreservierung verfällt und der Termin wieder anderweitig vergeben wird.
Sollten Sie das Zimmer in der Klosterpforte noch nicht für den gewünschten Trautermin reserviert haben, können Sie diesen ersten Schritt hier vornehmen.
Beachten Sie daher bitte folgende Vorgehensweise:
1. Reservieren Sie das Trauzimmer über die Terminreservierung hier
2. Sie erhalten eine e-Mail. Beachten Sie bitte die darin enthaltenen Informationen
3. Entrichten Sie die Nutzungsentschädigung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen diese Reihenfolge einzuhalten ist.
Gebühren, die zu spät oder ohne vorherige Terminreservierung geleistet werden, begründen keinen verbindlichen Trautermin.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheien - Standesamt -