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Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

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Nutzungsentschädigung Trauzimmer Klosterpforte


Entschädigungszahlung für die Nutzung des Trauzimmers in der Klosterpforte

Leistungsbeschreibung


Trauzimmer Klosterpforte

Sie möchten Ihre Trauung in einem besonderen Rahmen feiern und habe sich daher für das Trauzimmer in der Klosterpforte entschieden.

Haben Sie bereits einen Termin reserviert? Dann können Sie mit der nebenstehenden Antragstellung die erforderliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 100 € direkt überweisen. Hier wird darauf hingewiesen, dass der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Terminbestätigung zu begleichen ist, da ansonsten die Terminreservierung verfällt und der Termin wieder anderweitig vergeben wird.

Sollten Sie das Zimmer in der Klosterpforte noch nicht für den gewünschten Trautermin reserviert haben, können Sie diesen ersten Schritt hier vornehmen. 

Beachten Sie daher bitte folgende Vorgehensweise:
1. Reservieren Sie das Trauzimmer über die Terminreservierung hier
2. Sie erhalten eine e-Mail. Beachten Sie bitte die darin enthaltenen Informationen
3. Entrichten Sie die Nutzungsentschädigung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen diese Reihenfolge einzuhalten ist.
Gebühren, die zu spät oder ohne vorherige Terminreservierung geleistet werden, begründen keinen verbindlichen Trautermin.

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheien - Standesamt -

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  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Frau Harmel
  • Frau Roßwinkel
  • Frau Schreiber