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Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:

- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis 

- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"

- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung

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Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
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Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon

05401 / 850-0

Telefax

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Versammlungsanzeige


Anzeige einer Versammlung

Leistungsbeschreibung

Anzeige einer Versammlung

Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Diese beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung. Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt.

Vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sind

  • Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen,
  • zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung.

Artikel 8 des Grundgesetzes bestimmt aber auch die Grenzen der Versammlungsfreiheit:

  • Geschützt sind nur friedliche Versammlungen; es gibt kein Recht zu gewaltsamen Aktionen. Versammlungsteilnehmer verhalten sich unfriedlich, wenn sie Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begehen.
  • Nicht erlaubt ist zudem das Mitführen von Waffen.

Für Versammlungen unter freiem Himmel sind im Niedersächsischen Versammlungsgesetz weiterführende gesetzliche Regelungen enthalten.

In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung verantwortlich ist.

 

Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe dieser Versammlung bei der Stadt Georgsmarienhütte anzumelden.

 

Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)

Fachbereich II, Ordnungs- und Gewerbeabteilung