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Zuschuss zur Familienerholung - Familienpass -


Taschengeld für die Familienerholung nach den städtischen Richtlinien zum Familienpass

Leistungsbeschreibung


Zuschuss zur Familienerholung

Familienpassinhaber erhalten nach den Vorgaben der städtischen Richtlinie über die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses ein Taschengeld in Höhe von 3,00 € je Person und Tag für einen Familienurlaub oder eine Erholungsmaßnahme-
Voraussetzung ist, dass die Erholungsmaßnahme vom Land Niedersachsen bezuschusst wird.

Voraussetzungen


Sie müssen im Besitz eines gültigen Familienpasses sein.
Die Erholungsmaßnahme muss bereits stattgefunden haben und vom Land Niedersachsen bezuschusst worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?


- Nachweis über den ausgezahlten Landeszuschuss
- Nachweis der Urlaubsunterkunft über Zeitraum der Erholungsmaßnahme

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Erholungsmaßnahme stattgefunden hat und der Nachweis über den ausgezahlten Landeszuschuss vorliegt.
Der Antrag kann bis zum 31.12. des Jahres eingereicht werden, in dem die Erholungsmaßnahme stattgefunden hat.

Amt/Fachbereich


Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend

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  • Abteilung für Soziales und Jugend