OpenR@thaus
Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:
- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis
- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"
- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Schwerlasttransport
Leistungsbeschreibung
Beantragung eines Schwerlasttransports
Allgemeine Informationen
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung erfolgt online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.