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Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

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05401 / 850-0

Telefax

05401 / 850-444

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Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde

Leistungsbeschreibung


Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Auszug aus dem Geburtenregister
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Beachten Sie dabei bitte folgende Zuständigkeiten für Geburten im Franziskushospital Harderberg (eingetragener Geburtsort: Harderberg jetzt Georgsmarienhütte ):
Geburten bis 1969 Standesamt Osnabrück
Geburten ab 1970 Standesamt Georgsmarienhütte

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Beachten Sie dabei bitte folgende Zuständigkeiten für Geburten im Franziskushospital Harderberg (eingetragener Geburtsort: Harderberg jetzt Georgsmarienhütte ):
Geburten bis 1969 Standesamt Osnabrück
Geburten ab 1970 Standesamt Georgsmarienhütte

Welche Gebühren fallen an?


Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren in Höhe von 15 € an. Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde kostet 7,50 €. Für Auskünfte zur genauen Geburtszeit ist eine Gebühr von 15,-- Euro zu entrichten.

Mit dem nebenstehnden Formularassistenten können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Beachten Sie bitte, dass die Gebühren im Laufe des Beantragungsprozesses im elektronischen Bezahlverfahren erhoben werden. Als Bezahldienstleister stehen Ihnen paypal, paydirekt, giropay und mastercard zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Bezahlvorgang können Sie Ihren Antrag online einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten -Standesamt-

Fachlich freigegeben durch


Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

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