OpenR@thaus
Welche Funktionen bietet das Serviceportal?
In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Auszüge aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Sowie andere Personen: Zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 7,50 €.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage:
§ 58 i.V. m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Geführenordnung (AllGO).
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