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Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
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Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

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05401 / 850-0

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05401 / 850-444

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Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs


Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Leistungsbeschreibung


Sie haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug online wieder zuzulassen, wenn

- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben

- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und

- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.

Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.

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