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Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:

- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis 

- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"

- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung

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In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
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Befreiung von der Ausweispflicht


Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Leistungsbeschreibung

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Gem. § 1 Abs. III des Personalausweisgesetzes (PAuswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,
• wenn für sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
oder
• wenn sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
oder
• wenn sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
oder
• wenn sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Mit dem nachfolgenden Formularassistenten kann die Befreiung von der Ausweispflicht von der betreffenden Person selbst oder von der entsprechenden Betreuungsperson beantragt werden.
Halten Sie dazu bitte das abgelaufene Personaldokument und entsprechende Unterlagen (z.B. Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 3 oder höher, Vollmacht oder Betreuerausweis, Bescheinigung zum Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung) bereit, da diese im Antragsprozess hochgeladen werden müssen.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird der betreffenden Person direkt zugestellt.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen ist.

Die Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.