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Ab sofort stehen Ihnen neue Onlindienste im Angebot des Serviceportals zur Verfügung:

- Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes inklusive der Änderung der Anschrift im Ausweis 

- Beantragen des Elterngeldes über den Onlinedienst "Elterngeld Digital"

- Nachbeurkundung einer Ehe, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis und die Anmeldung einer Eheschließung

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Portalfunktion

Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
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Sie können das Serviceportal ohne Registrierung auch als "Gast" nutzen. Einige Anträge im OpenR@thaus erfordern allerdings eine erweiterte Authentifizierung. Angebote anderer Anbieter bedürfen ggf. einer gesonderten Registrierung.

 
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Kontakt

Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon

05401 / 850-0

Telefax

05401 / 850-444

Mail

info@georgsmarienhuette.de

Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen

 

OpenR@thaus Datenschutzhinweise

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Leistungsbeschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Gewerbemeldungen können Online (OpenR@thaus) oder auf dem Postwege (Bitte vergessen sie nicht eine Ausweiskopie beizufügen) eingereicht werden.

Bei persönlichem Kontakt ist vorher unbedingt ein Termin zu vereinbaren.



Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf.  Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Beachten Sie bitte, dass eine anfallende Gebühr in Höhe von 30 € im anschließenden Beantragungsprozess im elektronischen Bezahlverfahren zu begleichen ist.

Spezielle Hinweise

Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Zahlungsbedingungen: Bar, EC-Karte mit PIN (Zurzeit nicht möglich)

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

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§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr