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Portalfunktion

Welche Funktionen bietet das Serviceportal?

In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.

 
Portalmitgliedschaft

Muss ich mich im Serviceportal registrieren?

Sie können das Serviceportal ohne Registrierung auch als "Gast" nutzen. Einige Anträge im OpenR@thaus erfordern allerdings eine erweiterte Authentifizierung. Angebote anderer Anbieter bedürfen ggf. einer gesonderten Registrierung.

 
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Wie kann ich meine Dienstleistungen bezahlen?

Bezahlen Sie einfach online. Wir bieten Ihnen die direkte Bezahlung per Paypal, Giropay, Kreditkarte und Paydirekt an.

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Kontakt

Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte

Telefon

05401 / 850-0

Telefax

05401 / 850-444

Mail

info@georgsmarienhuette.de

Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen

 

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Meldebescheinigung -erweitert-


Antrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen gem. § 18 Abs. Bundesmeldegesetz auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern Sie mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Georgsmarienhütte gemeldet sind, stellt Ihnen das Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Welche Gebühren fallen an?

Nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) sind für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von 9,00 € zu begleichen.
Die Gebühren werden im Rahmen der Onlinebeantragung mit elektronischem Bezahlverfahren erhoben.

Rechtsgrundlage


Amt/Fachbereich


Fachbereich II, Bürgeramt

Kontakt

  • Bürgeramt