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In unserem Serviceportal können Sie online erste Anträge stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem vom PC oder mit dem Smartphone. Schrittweise werden weitere Online-Dienstleistungen für Sie bereitgestellt.
Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon
05401 / 850-0
Telefax
05401 / 850-444
Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen
Bewerbung als Wahlhelfer/in
Bewerbung als Wahlhelfer/in
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung einer Wahl ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Vor allem am Tag der Wahl selbst ist die Stadt auf die Hilfe von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angewiesen.
Insbesondere in den Wahllokalen sorgen aktive Kräfte dafür, dass der Ablauf reibungslos funktioniert und dass die Wahlergebnisse am Ende des Tages festgestellt und zügig übermittelt werden.
Diese Aufgabe übernehmen die Wahlvorstände in den Wahllokalen und den je nach Wahl voraussichtlich drei bis fünf Briefwahllokalen des Stadtgebiets.
Ein Wahlvorstand besteht aus insgesamt acht Personen und ist am Wahltag in seinem Wahllokal für den reibungslosen Ablauf verantwortlich.
Die Wahlhelfer prüfen die Wahlberechtigungen, geben die Wahlunterlagen aus und zählen am Abend die Stimmen aus.
Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer müssen nicht den gesamten Tag im Wahlraum anwesend sein, sondern können sich nach Absprache in zwei Schichten einteilen.
Wahlhelfer bei der Briefwahl beginnen ihren Einsatz erst am Nachmittag, wo zuerst die Wahlbriefe vorgeprüft werden. Ab 18 Uhr beginnt auch hier die Stimmenauszählung.
Durch ihren Einsatz vor Ort leisten Wahlhelfer einen unmittelbaren Beitrag zum Gelingen der Wahl und erhalten einen direkten Einblick in das Wahlgeschehen. Sozusagen „Demokratie live".
Ohne das Engagement vieler freiwilliger Bürgerinnen und Bürger aber ist diese Aufgabe gar nicht zu bewältigen. Neben den städtischen Bediensteten werden ca. 150 Freiwillige benötigt, die sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
Aufgerufen ist jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und in Georgsmarienhütte wohnt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Amt/Fachbereich
Fachbereich I, Hauptabteilung
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