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Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums
Die Benutzung öffentlichen Verkehrsraums über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die der Erlaubnis des jeweiligen Straßenbaulastträgers bedarf.
Beispiele für Sondernutzung:
Werbeaufsteller, Werbeflags auf Gehwegen
Außengastronomie
Mobile Infostände
Verteilung von Handzetteln, Flyern
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Sondernutzung dazu dient, Aktivitäten zu verfolgen oder zu unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Der Erlaubnisnehmer hat bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße keinen Ersatzanspruch gegen den Träger der Straßenbaulast.
Rechtsgrundlage: §§ 14 ff. Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie bei der Stadt Georgsmarienhütte eine entsprechende Sondernutzung beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 25,85 € an
(§§ 3, 6 der Verwaltungskostensatzung i.V.m. § 6 des Kostentarifs).
Beachten Sie bitte, dass die Gebühren im Laufe des Beantragungsprozesses im elektronischen Bezahlverfahren erhoben werden. Als Bezahldienstleister stehen Ihnen paypal, paydirekt, giropay und mastercard zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Bezahlvorgang können Sie Ihren Antrag online einreichen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich IV, Bauverwaltung/Liegenschaften