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Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
Ausstellung eines Familienpasses nach der städtischen Richtlinie
Leistungsbeschreibung
Beantragung eines Familienpasses
Bereits in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2016 hat der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschlossen, die „Richtlinien für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses“ zu überarbeiten und den anspruchsberechtigten Personenkreises dadurch zu erweitern.
Ziel der Richtlinien über die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses ist die finanzielle Entlastung der Familien und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik in Georgsmarienhütte zu leisten.
Mit Inkrafttreten der neugefassten Richtlinien zum 01.01.2017 haben auch Familien mit Erwerbseinkommen bereits ab dem 1. Kind einen Anspruch auf den Georgsmarienhütter Familienpass erhalten.
Darüber hinaus werden ab dem 01.01.2017 auch Kinder bis zum Alter von 18 Jahren bei der Ausgabe des Familienpasses berücksichtigt, wenn diese im Haushalt des Antragstellers leben.
Die über den Familienpass zu gewährenden Vergünstigungen wurden ebenfalls ausgeweitet, indem der Zuschuss zu den Benutzungsgebühren für den Schmutzwasserkanal und zum Wassergeld bereits ab dem 1. Kind gewährt wird, sofern diese Gebühren nicht bereits über den Bezug von Sozialleistungen abgegolten werden.
Mit dem nebenstehenden Formularassistenten können Sie die Ausstellung eines Familienpasses beantragen.
Halten Sie bitte Ihre Einkommensnachweise oder Leistungsbescheide, Ihre Kontodaten und ggf. Nachweise für die Pflegebedürftigkeit eines Kindes bereit, da Sie diese im Beantragungsprozess hochladen müssen.
Bereits in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2016 hat der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschlossen, die „Richtlinien für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses“ zu überarbeiten und den anspruchsberechtigten Personenkreises dadurch zu erweitern.
Ziel der Richtlinien über die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses ist die finanzielle Entlastung der Familien und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik in Georgsmarienhütte zu leisten.
Mit Inkrafttreten der neugefassten Richtlinien zum 01.01.2017 haben auch Familien mit Erwerbseinkommen bereits ab dem 1. Kind einen Anspruch auf den Georgsmarienhütter Familienpass erhalten.
Darüber hinaus werden ab dem 01.01.2017 auch Kinder bis zum Alter von 18 Jahren bei der Ausgabe des Familienpasses berücksichtigt, wenn diese im Haushalt des Antragstellers leben.
Die über den Familienpass zu gewährenden Vergünstigungen wurden ebenfalls ausgeweitet, indem der Zuschuss zu den Benutzungsgebühren für den Schmutzwasserkanal und zum Wassergeld bereits ab dem 1. Kind gewährt wird, sofern diese Gebühren nicht bereits über den Bezug von Sozialleistungen abgegolten werden.
Mit dem nebenstehenden Formularassistenten können Sie die Ausstellung eines Familienpasses beantragen.
Halten Sie bitte Ihre Einkommensnachweise oder Leistungsbescheide, Ihre Kontodaten und ggf. Nachweise für die Pflegebedürftigkeit eines Kindes bereit, da Sie diese im Beantragungsprozess hochladen müssen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten -Bürgeramt-
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