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Kfz-Wunschkennzeichen


Kfz-Wunschkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es kann reserviert werden für:

  • PKW/LKW
  • Motorrad
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen

Sie wollen am liebsten mit Ihrem persönlichen Kfz-Wunschkennzeichen unterwegs sein? In Landkreis und in der Stadt Osnabrück ist das kein Problem.

Bitte beachten Sie:

Die Buchstabenkombinationen HJ KZ NS SA SS Ä Ö Ü werden nicht vergeben.

Im Landkreis Osnabrück können Sie entweder 2 Buchstaben und 3 Zahlen oder 2 Buchstaben und 4 Zahlen (dann aber erst ab 3000) oder 1 Buchstabe (im Landkreis nur die Buchstaben B, F, G, I, O oder Q) und 3 Zahlen oder 4 Zahlen auswählen.

Bei Kennzeichenreservierungen für Kräder und Kennzeichenserien wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.

Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Bitte bringen Sie diese zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mit. Die Nutzung eines reservierten Wunschkennzeichen kostet 12,80 Euro, die bei der Zulassung zu zahlen sind. Durch die Reservierung entsteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens.

Privatpersonen oder Händler können ein Kennzeichen reservieren, die Reservierungsfrist beträgt 4 Monate. 

Allgemeine Informationen zur Kfz-Zulassung erhalten Sie in unter Dienstleistungen.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Seit einigen Jahren ist es möglich, für PKW/LKW ein Wunschkennzeichen zu erhalten.
Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an.
So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.



Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.

Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 12,80 EUR
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachbereich II, Kfz-Zulassungsstelle