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Antrag auf Ausstellung eines Hüttenpasses 2025


Antrag auf Ausstellung eines Hüttenpasses 2025

Leistungsbeschreibung

Mit dem Georgsmarienhütter Hüttenpass will die Stadt Georgsmarienhütte zur finanziellen Entlastung von alleinstehenden Personen, Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften, die Sozialleistungen beziehen, beitragen. Der Hüttenpass soll somit einen kommunalen Beitrag leisten, um auch diesen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Hüttenpassinhaber erhalten Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern für kulturelle Veranstaltungen der Stadt, ermäßigte Mitgliedsbeiträge in Vereinen und eine Befreiung bei der Ausweis- sowie Jahresgebühr in der Stadtbibliothek. Und auch bei Busfahrten berechtigt der Hüttenpass zu einer Ermäßigung des Fahrpreises. Für Fahrten mit Linienbussen innerhalb des Stadtgebietes zahlen Passbesitzer so nur die Hälfte des regulären Preises. Der Hüttenpass ist wie der Familienpass im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu beantragen.

Anspruchsberechtigt sind alleinstehende Personen, Ehepaare und Personen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und die Sozialleistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.

Darüber hinaus müssen die berechtigten Personen ihren ersten Wohnsitz im Stadtgebiet haben.

Grundsätzlich wird für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften nur ein Hüttenpass ausgestellt.

Der Pass gilt immer für ein Jahr und behält über den gesamten Zeitraum seine Gültigkeit, selbst wenn die Voraussetzungen im Laufe des Ausstellungsjahres nicht mehr erfüllt sind.

Mit dem nebenstehenden Formularassistenten können Sie die Ausstellung eines Hüttenpasses beantragen.
Halten Sie bitte Ihr Ausweisdokument sowie Ihren Leistungsbescheid bereit, da Sie diese im Beantragungsprozess hochladen müssen.

Übrigens: Wenn Sie eine der oben genannten Sozialleistungen oder Kinderzuschlag beziehen und mit mindestens einem Kind im Alter von 0 bis 18 Jahren in einem Haushalt leben, können Sie den „Familienpass“ beantragen. Weitere Infos sowie den Online-Antrag finden Sie hier

Fachbereich II, Abteilung für Bürgerangelegenheiten