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Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs
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Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug online wieder zuzulassen, wenn
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.
Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.
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