Sie sind hier: RathausOpenR@thausStartseite - OpenR@thaus
OpenR@thaus
Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs
Textblöcke ein-/ausklappen
Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wenn
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
-Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.
Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
-Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.
Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.