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Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs


Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Sie können Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch in der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn

- das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück zugelassen ist oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,

- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und  einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und

- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.

Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.

 

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • Die Antragstellung in Vertretung ist möglich. Dafür muss der Vertreter oder die Vertreterin alle aufgeführten Unterlagen vorlegen. 

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Spezielle Hinweise

Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.