OpenR@thaus
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch in der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn
- das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück zugelassen ist oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.
Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.