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Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs


Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Leistungsbeschreibung


Sie können Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch in der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn

- das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück zugelassen ist oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,

- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und  einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und

- Sie einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen.

Den nachfolgenden Erläuterungen auf den Seiten des Online-Portals können Sie alle weiteren notwendigen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen.

 

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  • Kfz-Zulassung