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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung - Orangener Ausweis -


Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung nach § 46 Absatz 1 Nr 11 der Straßenverkehrsordnung - Orangener Ausweis

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte und besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ohne außergewöhnliche Gehbehinderung können einen Parkausweis beantragen (Orangener Ausweis).

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachbereich II, Ordnungs-  und Gewerbeabteilung