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Erlass der Elternbeiträge für die Kindertagespflege
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Leistungsbeschreibung
Die Teilnahmebeiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die sozialhilferechtlichen Vorschriften.
Diese Aufgabe wird im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Landkreis Osnabrück und Stadt über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen von der Stadt Georgsmarienhütte wahrgenommen.
Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie die Kostenübernahme online beantragen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend